Der Buchblogger und das deutsche Recht: Kennzeichnungspflicht.

idea 3085367 640Natürlich ist es jedem Blogger schon längst aufgefallen, dass die Kennzeichnung von Beiträgen als Werbung mittlerweile inflationäre Züge angenommen hat. Die Landesmedienanstalten haben eine Kennzeichnungsmatrix erstellt, die Influencern und Bloggern eine Hilfe sein soll, sich im Dschungel der Möglichkeiten zurecht zu finden.

Eindeutige Fälle

Für viele Blogger ist aber auch eine solche Matrix wenig verständlich, so dass es sehr hilfreich ist, wenn andere Blogger diese ein wenig erläutern. Bettina Blaß von “Fit für Journalismus” hat dies gemacht. Ich persönlich sehe mich als Buchblogger nicht als Influencer und konzentriere mich auch auf die klassischen Fälle, die bei Buchbloggern vorkommen.

  • Ich kaufe mir ein Buch und schreibe darüber einen Blogbeitrag.
  • Ich frage bei einem Verlag ein Rezensionsexemplar an, bekomme dieses zur Verfügung gestellt und schreibe darüber.
  • Ein Verlag oder Autor schickt mir unaufgefordert ein Buch zu und wünscht mir viel Spaß beim Lesen.

In diesen Fällen ist eine Kennzeichnung nicht notwendig.

Grauzonen

Anders sieht es aus, wenn Verlage oder Autoren mit dem Bereitstellen der Bücher Bedingungen stellen. Bei großen Verlage kommt dies in der Regel nicht vor. Anders sieht es aus, wenn Pressevertreter bitten, eine Rezension auch auf anderen Plattformen zu veröffentlichen. Somit ist eine Bedingung gestellt worden und eine Kennzeichnung notwendig. Vor allem kleinere Verlage knüpfen gern Bedingungen an die Bereitstellung von Büchern. Darunter fällt auch, dass Bücher mit einer Mindestanzahl von Bewertungspunkten zu bewerten sind. Hier nimmt der Verlag Einfluss auf die Art und Weise des Beitrags und entsprechend muss dieser als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden.

Ich persönlich nehme übrigens Abstand von solchen Verlagen und Autoren und mache unmissverständlich klar, dass ich ein freier Blogger bin, der unabhängig und frei über Bücher schreiben möchte.

Für mich heißt das im Gegenzug, dass die Blogbeiträge, die mit Werbung gekennzeichnet sind, nicht mehr unabhängig gestaltet wurden. Bei einem Buch kann das durchaus Einfluss auf die dargestellte Meinung haben und ich persönlich gehe davon aus, dass der Blogger sehr wohlwollend über ein Buch schreibt (wenn der Beitrag als Werbung gekennzeichnet ist).

In einer Grauzone bewegen sich meiner Meinung nach die Leserunden auf Literaturplattformen. Hier bekommt der Leser ein Buch zur Verfügung gestellt, woran die Bedingung geknüpft wird, eine Rezension auf der jeweiligen Plattform zu veröffentlichen und sich aktiv an der Buchbesprechung zu beteiligen. Der Leser bekommt das Buch also vom Verlag oder Autor, die Bedingung wird aber von der Plattform gestellt. Gleichzeitig muntert die Plattform auf, sich durchaus kritisch mit dem Buch auseinanderzusetzen, so dass auf die Art und Weise, wie über das Buch berichtet wird, kein Einfluss genommen wird.

Hier finde ich es nicht eindeutig, ob ein solcher Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden muss oder nicht. Ich versuche mich schlau zu machen.

Eindeutige Werbung

Weiterhin eindeutig ist die Sachlage bei Affiliate-Links, die als solche gekennzeichnet werden müssen und bei Werbeanzeigen, die ebenfalls als solche ersichtlich sein müssen. Das gilt aber nur für den jeweiligen Link bzw. die einzelne Werbeanzeige und nicht für den gesamten Beitrag.

Nur weil ich z.B. am Ende dieses Beitrags eine Werbeanzeige schalte, heißt das nicht, dass ich den gesamten Beitrag als Werbung zu kennzeichnen habe.

Wer sich nicht nur auf Buchrezensionen beschränkt, dem sei der schon erwähnte Beitrag von “Fit für Journalismus” ans Herz gelegt, im dem die Autorin auch auf weitere Aspekte der Kennzeichnungspflicht eingeht.

Ich werde BuchbloggerIn meiner kleinen losen Reihe “Ich werde Buchblogger” sammel ich Beiträge zu diverse Themen rund ums (buch)bloggen.

 


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